Kaum ein Fuhrpark steht so still wie in den Wochen rund um die Sommerferien. Genau dieses Zeitfenster ist der beste Termin für alles, was ein Nutzfahrzeug oder eine Baumaschine ohnehin einmal im Jahr braucht: die UVV-Prüfung, die Hauptuntersuchung und den fälligen Kundendienst. Wer diese Termine in die ruhige Zeit legt, verliert keinen einzigen produktiven Einsatztag und startet nach der Pause mit einer Flotte, die fahrbereit und rechtssicher ist.
Das Wichtigste vorab: Nutzfahrzeuge über 3,5 Tonnen müssen jährlich zur Hauptuntersuchung (HU), die UVV-Prüfung nach DGUV Vorschrift 70 ist ebenfalls einmal pro Jahr Pflicht. In der FISCHER Werkstatt an der A8 bündeln wir Prüfungen, Sicherheitscheck und Kundendienst in einem Aufenthalt. HU und AU nehmen TÜV, GTÜ und DEKRA mehrfach pro Woche direkt bei uns ab.
Warum die ruhige Sommerzeit der beste Prüftermin ist
Im laufenden Betrieb ist jeder Werkstatttag ein Tag ohne Umsatz. Ein LKW, der zur Prüfung muss, fährt in dieser Zeit keine Tour. Eine Baumaschine, die auf der Hebebühne steht, bewegt keinen Kubikmeter. In der Hochsaison drücken viele Betriebe diese Termine deshalb nach hinten, bis das Fahrzeug plötzlich mit abgelaufener Plakette dasteht.
Die Sommerpause dreht diese Rechnung um. Wenn die Auftragslage flacher ist, tut ein geplanter Werkstattaufenthalt kaum weh. Sie vermeiden Fristüberschreitungen, Sie vermeiden Bussgelder, und Sie haben nach der Pause den Kopf frei für das eigentliche Geschäft. Wir empfehlen unseren Kunden seit Jahren, die Prüfintervalle bewusst in diese ruhigeren Wochen zu legen.
UVV-Prüfung: Pflicht für Nutzfahrzeuge und Baumaschinen
Die UVV-Prüfung ist keine Kann-Leistung, sondern eine gesetzliche Pflicht. Grundlage ist die DGUV Vorschrift 70 für Fahrzeuge, ergänzt durch die Betriebssicherheitsverordnung für Arbeitsmittel wie Bagger, Radlader oder Anbaugeräte. Der Kern in einem Satz: Jedes gewerblich genutzte Fahrzeug und jede mobile Arbeitsmaschine muss regelmässig durch eine befähigte Person auf ihren sicheren Zustand geprüft werden, in der Praxis mindestens einmal jährlich.
Geprüft wird der arbeitssichere Zustand, nicht die Verkehrstauglichkeit im Sinne des TÜV. Das sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Bei einem LKW schaut die befähigte Person auf Bremsen, Beleuchtung, Ladungssicherungseinrichtungen, Hydraulik und Aufbau. Bei einer Baumaschine kommen Punkte wie Warneinrichtungen, Schutzvorrichtungen, Not-Aus und der Zustand der Arbeitsausrüstung dazu.
Fehlt die Prüfung, wird es unangenehm. Der Halter haftet, der Versicherungsschutz kann bei einem Unfall gefährdet sein, und die Berufsgenossenschaft versteht in diesem Punkt keinen Spass. Wir dokumentieren jede UVV-Prüfung nachvollziehbar, damit Sie im Fall der Fälle einen sauberen Nachweis haben.
Für Bau- und Landmaschinen ist Hans-Ulrich Kling bei uns der richtige Ansprechpartner. Er bringt es auf den Punkt: „Viele Kunden denken bei der UVV nur an den LKW. Dabei braucht auch jeder Bagger, jeder Radlader und jedes Anbaugerät den jährlichen Prüfstempel. Wir machen das direkt hier auf dem Hof, dann steht die Maschine nur einmal.“
Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung: der TÜV-Termin für Ihre Flotte
Die Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO ist der Klassiker, den jeder unter „TÜV“ kennt. Für Nutzfahrzeuge gelten dabei strengere Intervalle als für den Privat-PKW. Nutzfahrzeuge über 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse müssen jährlich zur HU, die Abgasuntersuchung ist fester Bestandteil dieser Prüfung.
Bei schwereren Fahrzeugen kommt zusätzlich die Sicherheitsprüfung ins Spiel. LKW über 7,5 Tonnen, Anhänger ab einer bestimmten Grösse und Busse brauchen zwischen den Hauptuntersuchungen eine gesonderte Sicherheitsprüfung von Bremsanlage, Fahrwerk und Verbindungseinrichtungen. Wer hier die Übersicht behalten will, fährt am besten mit einem festen Werkstattpartner, der die Fristen im Blick hat.
Ein Punkt, der bei Nutzfahrzeugen gern vergessen wird, ist die Prüfung des Fahrtenschreibers nach § 57b StVZO. Das digitale Kontrollgerät muss alle zwei Jahre kontrolliert und kalibriert werden. Auch das erledigen wir im selben Aufenthalt.
Der grosse Vorteil bei uns: Sie brauchen für die HU nicht extra zu einer Prüfstelle zu fahren. TÜV, GTÜ und DEKRA sind mehrfach pro Woche direkt bei uns im Haus und nehmen die Hauptuntersuchung vor Ort ab. Details zu unserem Leistungsspektrum finden Sie auf der Seite für Nutzfahrzeuge, Transporter und PKW.
Kundendienst und Inspektion: alles in einem Aufenthalt
Wenn das Fahrzeug ohnehin bei uns steht, ist es wirtschaftlicher Unsinn, den fälligen Kundendienst auf einen zweiten Termin zu legen. Genau deshalb kombinieren wir Prüfung und Wartung, wo es geht. Ein Aufenthalt, ein Ansprechpartner, ein fahrbereites Fahrzeug am Ende.
Zum Kundendienst gehört bei uns unter anderem:
- Inspektion nach Herstellervorgabe, Öl- und Filterwechsel, Betriebsstoffe
- Bremsen-, Achs- und Fahrwerksarbeiten
- Hydraulikservice bei Nutzfahrzeugen und Baumaschinen
- Klimaanlagen-Service, damit die Kabine im Sommer kühl bleibt
- Russpartikelfilter-Reinigung
- Reifencheck und Reifenwechsel
Patrick Scheu, Teamleiter Nutzfahrzeuge, kennt den Effekt aus dem Alltag: „Der Klassiker ist der Kunde, der zur HU kommt und dabei merkt, dass die Inspektion auch bald fällig wäre. Wenn wir beides zusammen machen, spart er sich den zweiten Ausfalltag. In der Sommerzeit passt das ideal.“
Gerade bei Bau- und Landmaschinen lohnt sich der Rundum-Blick. Ein verschlissenes Bauteil, das man im stehenden Zustand sieht, kostet im Winter auf der Baustelle ein Vielfaches. Mehr zu unserem Angebot rund um Bau- und Landmaschinen lesen Sie auf der jeweiligen Leistungsseite.
So bereiten Sie den Werkstatttermin vor
Damit der Aufenthalt kurz bleibt, hilft ein bisschen Vorbereitung. Diese Punkte beschleunigen den Ablauf spürbar:
- Fristen prüfen: Schauen Sie auf die Plakette und in den letzten Prüfbericht. Notieren Sie, was in den nächsten Monaten fällig wird.
- Bündeln: Melden Sie HU, UVV und Kundendienst zusammen an, statt drei Einzeltermine.
- Fahrzeugpapiere bereitlegen: Zulassungsbescheinigung, letzter HU-Bericht und, falls vorhanden, das Prüfheft.
- Bekannte Mängel melden: Wenn etwas klappert oder eine Warnleuchte an ist, sagen Sie es vorab. Dann planen wir die Zeit richtig ein.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie oft muss ein Nutzfahrzeug zur UVV-Prüfung?
Mindestens einmal pro Jahr. Die UVV-Prüfung nach DGUV Vorschrift 70 ist für gewerblich genutzte Fahrzeuge und Arbeitsmaschinen jährlich vorgeschrieben und muss durch eine befähigte Person erfolgen. Sie ist unabhängig von der Hauptuntersuchung zu sehen.
Was ist der Unterschied zwischen UVV-Prüfung und TÜV?
Die Hauptuntersuchung (TÜV) prüft die Verkehrssicherheit nach § 29 StVZO. Die UVV-Prüfung prüft den arbeitssicheren Zustand als Arbeitsmittel nach den Regeln der Berufsgenossenschaft. Beide sind Pflicht, decken aber unterschiedliche Punkte ab und laufen in eigenen Intervallen.
Wie oft muss ein LKW über 3,5 Tonnen zur Hauptuntersuchung?
Nutzfahrzeuge über 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse müssen jährlich zur HU. Bei Fahrzeugen über 7,5 Tonnen sowie bei bestimmten Anhängern und Bussen kommt zwischen den Hauptuntersuchungen eine Sicherheitsprüfung dazu.
Wer darf die UVV-Prüfung durchführen?
Eine sogenannte befähigte Person mit der notwendigen Fachkunde. In der FISCHER Werkstatt übernehmen das unsere Meister für Nutzfahrzeuge sowie für Bau- und Landmaschinen. Das Ergebnis wird dokumentiert, sodass Sie einen belastbaren Nachweis haben.
Kann ich HU, UVV und Kundendienst in einem Termin erledigen?
Ja, und genau das empfehlen wir. Wir bündeln die Prüfungen mit der fälligen Inspektion, sodass Ihr Fahrzeug nur einmal steht. HU und AU nehmen TÜV, GTÜ und DEKRA mehrfach pro Woche direkt bei uns ab.
Was passiert, wenn die UVV-Prüfung fehlt?
Der Halter haftet für den sicheren Zustand seiner Fahrzeuge und Maschinen. Fehlt der Nachweis, drohen bei einem Unfall Probleme mit der Berufsgenossenschaft und dem Versicherungsschutz. Eine lückenlose Dokumentation der jährlichen Prüfung ist deshalb kein Papierkram, sondern Ihre Absicherung.
Fazit: einmal stehen, komplett durchgeprüft weiterfahren
Prüfungen und Wartung lassen sich nicht vermeiden, aber klug legen. Wer UVV, HU und Kundendienst in die ruhige Sommerzeit bündelt, spart sich mehrere Ausfalltage im laufenden Betrieb und startet nach der Pause mit einer Flotte, die rechtssicher und fahrbereit ist. Das ist gut für die Planung und gut für die Kasse.
Für Nutzfahrzeuge, Transporter und PKW erreichen Sie Patrick Scheu und sein Team unter 07023 953 1001. Für Bau- und Landmaschinen ist Hans-Ulrich Kling unter 07023 953 1000 für Sie da. Wenn Sie ohnehin gerade über Wartung nachdenken, lohnt auch ein Blick auf unseren Beitrag Warum regelmässige Reifenchecks Kosten sparen. Melden Sie sich, dann finden wir gemeinsam den passenden Termin in der ruhigen Zeit.









