Winterreifenpflicht für LKW, Transporter und PKW: Was jetzt zählt

Situative Winterreifenpflicht nach StVO: welche Achsen bei LKW bereift sein müssen, warum M+S seit Oktober 2024 nicht mehr reicht und wie viel Profil nötig ist.
Mitarbeiter holt Winterreifen für einen LKW aus dem Lager

„Von Oktober bis Ostern“ ist eine Faustformel, kein Gesetz. In Deutschland gibt es keinen Stichtag, ab dem Winterreifen Pflicht wären. Es gibt nur das Wetter. Und das hält sich nicht an Kalenderwochen, schon gar nicht auf der Schwäbischen Alb, wo die erste Reifglätte gern kommt, bevor jemand an Reifenwechsel gedacht hat.

Das Wichtigste vorab: In Deutschland gilt die situative Winterreifenpflicht nach § 2 Abs. 3a StVO. Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte dürfen Sie nur mit geeigneter Winterbereifung fahren. Für LKW und Busse der Klassen N2, N3, M2 und M3 gilt das seit dem 1. Juli 2020 nicht mehr nur an den permanent angetriebenen Achsen, sondern auch an den vorderen Lenkachsen. Und seit dem 1. Oktober 2024 zählt nur noch das Alpine-Symbol: Eine reine M+S-Kennzeichnung reicht nicht mehr aus.

Situative Winterreifenpflicht: das Wetter entscheidet, nicht der Kalender

Die Regelung ist unbequem, weil sie keine Frist kennt, an der man sich festhalten kann. Es gibt kein Datum, ab dem Sie sicher sind. Es gibt nur den Moment, in dem die Strasse winterlich wird, und ab da muss das Fahrzeug passend bereift sein.

Was als winterliche Strassenverhältnisse gilt, steht ausdrücklich im Gesetz: Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte und Reifglätte. Reifglätte ist dabei der Klassiker, den viele unterschätzen. Sie braucht keinen Schnee, nur eine klare Nacht und Feuchtigkeit, und sie liegt morgens um sechs auf der Brücke, bevor irgendwo ein Streufahrzeug unterwegs war.

Für Sie als Fuhrparkverantwortlichen heisst das: Sie können die Umrüstung nicht auf den ersten Schnee legen. Wenn der kommt, sind alle Werkstätten in der Region gleichzeitig voll.

Was für LKW und Busse gilt

Welche Achsen bereift sein müssen

Bis Mitte 2020 reichte es, die Antriebsachse winterfest zu machen. Das ist vorbei. Seit dem 1. Juli 2020 müssen Nutzfahrzeuge der Klassen N2 (3,5 bis 12 Tonnen) und N3 (über 12 Tonnen) sowie Busse der Klassen M2 und M3 bei winterlichen Verhältnissen sowohl an den permanent angetriebenen Achsen als auch an den vorderen Lenkachsen mit geeigneten Winterreifen ausgestattet sein.

Der Hintergrund ist einleuchtend: Ein LKW, der zwar anfährt, aber nicht mehr lenkbar ist, blockiert eine Steigung genauso zuverlässig wie einer, der gar nicht erst losgekommen ist.

Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen, also der klassische Transporter, fallen unter dieselbe Regel wie ein PKW: Dort müssen alle Achsen mit Winterreifen bestückt sein.

Alpine-Symbol statt M+S

Die zweite grosse Änderung betrifft die Kennzeichnung. Zulässige Winterreifen erkennen Sie am Alpine-Symbol, dem Bergpiktogramm mit Schneeflocke, auch 3PMSF genannt. Reifen, die ausschliesslich ein M+S tragen, galten übergangsweise noch als Winterreifen. Diese Frist ist am 30. September 2024 abgelaufen.

Das trifft in der Praxis vor allem Anhänger und selten bewegte Fahrzeuge, an denen noch alte Bereifung sitzt. Prüfen Sie im Zweifel das DOT-Datum: Reifen mit Herstellungsdatum ab Anfang 2018 tragen das Symbol ohnehin. Und ja, das gilt auch für Ganzjahresreifen. Ohne Alpine-Symbol sind sie rechtlich keine Winterreifen, egal was der Name suggeriert.

Was für PKW und Transporter gilt

Auf das Profil kommt es an

Die gesetzliche Mindestprofiltiefe beträgt nach § 36 StVZO auch bei Winterreifen 1,6 Millimeter. Diese Zahl ist allerdings eine Untergrenze, keine Empfehlung. Der ADAC rät aus Sicherheitsgründen zu mindestens vier Millimetern, weil darunter die Verzahnung mit Schnee und die Wasserverdrängung spürbar nachlassen. Im schweren Wintereinsatz auf der Baustelle empfehlen wir Ihnen sechs bis acht Millimeter.

Der Unterschied ist keine Theorie. Er zeigt sich im Bremsweg, und zwar genau in der Situation, in der Sie ihn brauchen.

Auch Reifen altern

Ein Reifen mit reichlich Profil kann trotzdem durch sein. Die Gummimischung verhärtet mit den Jahren, und ein harter Winterreifen verliert genau das, wofür er gebaut wurde: Grip bei niedrigen Temperaturen. Nach etwa sechs Jahren gehört ein Winterreifen deshalb auf den Prüfstand, unabhängig von der Restprofiltiefe.

Wir sehen das jeden Herbst: Fahrzeuge mit wenig Laufleistung, deren Reifen optisch top aussehen und trotzdem fällig sind. Wer ein Fahrzeug nur saisonal bewegt, ist von diesem Thema am stärksten betroffen.

Ohne passende Bereifung wird es teuer

Wer bei winterlichen Strassenverhältnissen ohne geeignete Reifen fährt, zahlt 60 Euro und bekommt einen Punkt in Flensburg. Behindern Sie dabei andere, steigt das Bussgeld auf 80 Euro. Bei Gefährdung sind es 100 Euro, bei einem Unfall 120 Euro. Dem Fahrzeughalter drohen 75 Euro und ebenfalls ein Punkt.

Ehrlich gesagt ist das Bussgeld dabei das kleinere Problem. Unangenehm wird es, wenn nach einem Schaden die Frage nach der Betriebssicherheit aufkommt und der Versicherer genauer hinschaut. Ein liegengebliebener LKW an einer Steigung kostet zudem einen ganzen Einsatztag, oft dazu die Bergung.

Im Ausland gelten andere Regeln

Die deutsche Regelung gilt für alle Fahrzeuge, die hier am Verkehr teilnehmen, auch für ausländische. Umgekehrt gilt sie eben nur hier.

Wer grenzüberschreitend unterwegs ist, sollte vor der Fahrt prüfen, was das Zielland vorschreibt. Je nach Staat gelten feste Zeiträume statt einer situativen Pflicht, abweichende Mindestprofiltiefen oder eine Mitführpflicht für Schneeketten. Österreich, Italien und die Schweiz handhaben das jeweils unterschiedlich. Planen Sie das früh ein, gerade wenn Sie im Winter regelmässig über die Alpen müssen.

Unser Reifenservice für PKW, Transporter und LKW

Wir machen Ihre Fahrzeuge komplett winterfest, vom Firmenwagen bis zum Vierachser:

  • Reifen- und Profiltiefencheck
  • Prüfung von Zustand und Reifenalter anhand der DOT-Nummer
  • Kontrolle des Alpine-Symbols an allen relevanten Achsen
  • Wechsel von Sommer- auf Winterreifen
  • Reinigung und Einlagerung der Räder
  • Verkauf von Winterbereifung für PKW, Transporter und LKW
  • fachgerechte Montage und Auswuchten
  • Beratung zur passenden Bereifung für Ihr Einsatzprofil

Jörg Dose, Teamleiter Reifenservice, kennt den Ablauf jedes Jahr: „Die ersten Anrufe kommen immer am Morgen nach der ersten Frostnacht. Dann sind wir voll. Wer im September oder Anfang Oktober kommt, bekommt seinen Wunschtermin und steht nicht in der Schlange.“

Wenn Sie über die Kosten nachdenken: Runderneuerte LKW-Reifen sind eine ernsthafte Option und nicht die Notlösung, für die viele sie halten. Warum, haben wir in unserem Beitrag Runderneuerte Reifen: gut für Umwelt und Budget aufgeschrieben.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ab wann gilt die Winterreifenpflicht in Deutschland?

Es gibt keinen festen Zeitraum. Deutschland kennt die situative Winterreifenpflicht nach § 2 Abs. 3a StVO: Sie greift genau dann, wenn Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte herrschen. „Von Oktober bis Ostern“ ist lediglich eine Merkhilfe für die Umrüstung.

Welche Achsen müssen beim LKW Winterreifen haben?

Bei Nutzfahrzeugen der Klassen N2 und N3 sowie Bussen der Klassen M2 und M3 müssen seit dem 1. Juli 2020 die permanent angetriebenen Achsen und zusätzlich die vorderen Lenkachsen mit Winterreifen bestückt sein. Bei Fahrzeugen bis 3,5 Tonnen gilt die Pflicht für alle Achsen.

Reichen M+S-Reifen noch aus?

Nein. Seit dem 1. Oktober 2024 gelten nur noch Reifen mit dem Alpine-Symbol (3PMSF) als Winterreifen im Sinne der Vorschrift. Die Übergangsfrist für Reifen mit reiner M+S-Kennzeichnung endete am 30. September 2024.

Wie viel Profil muss ein Winterreifen haben?

Gesetzlich vorgeschrieben sind 1,6 Millimeter nach § 36 StVZO. Der ADAC empfiehlt bei Winterreifen mindestens vier Millimeter. Für den schweren Nutzfahrzeugeinsatz im Winter raten wir zu sechs bis acht Millimetern, weil darunter Traktion und Bremsweg deutlich leiden.

Gelten Ganzjahresreifen als Winterreifen?

Nur wenn sie das Alpine-Symbol tragen. Die Bezeichnung „Ganzjahresreifen“ allein sagt rechtlich nichts aus. Schauen Sie auf die Flanke, dort steht das Bergpiktogramm mit Schneeflocke oder eben nicht.

Was kostet es, ohne Winterreifen erwischt zu werden?

60 Euro und ein Punkt für den Fahrer. Mit Behinderung anderer 80 Euro, bei Gefährdung 100 Euro, bei einem Unfall 120 Euro. Der Halter zahlt 75 Euro und bekommt ebenfalls einen Punkt.

Gilt die deutsche Regelung auch für ausländische Fahrzeuge?

Ja. Alle Fahrzeuge, die am Strassenverkehr in Deutschland teilnehmen, unterliegen der situativen Winterreifenpflicht, unabhängig vom Zulassungsland.

Fazit: nicht auf den ersten Schnee warten

Die Regeln sind klar, der Aufwand ist überschaubar, und trotzdem wird es jedes Jahr eng. Nicht weil die Vorschriften kompliziert wären, sondern weil alle gleichzeitig anrufen, sobald es das erste Mal glatt ist. Wer den Termin jetzt legt, hat die Sache in einem Werkstattaufenthalt erledigt und muss im Dezember nicht improvisieren.

Für den Reifenservice erreichen Sie Jörg Dose und sein Team unter 07023 953 138. Für alles rund um Nutzfahrzeuge, Transporter und PKW ist Patrick Scheu unter 07023 953 1001 für Sie da. Wie viel eine saubere Reifenroutine im laufenden Betrieb tatsächlich spart, haben wir im Beitrag Warum regelmässige Reifenchecks Kosten sparen zusammengefasst. Alle Details zu unserem Reifenservice für LKW und Nutzfahrzeuge finden Sie auf der Leistungsseite. Sichern Sie sich Ihren Termin, bevor der Winter vor der Tür steht.

Teile diesen Beitrag:

Facebook
Twitter
LinkedIn
WhatsApp